Allgemeine Hygienemaßnahmen zum Schutz aller Teilnehmer
Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Die aktuellen Entwicklungen verlangen einiges zum Schutz aller Beteiligten. Dabei steht bei uns die Gesundheit aller Messeteilnehmer, Kunden und Partner an erster Stelle.
Bereits seit Juni zählen Messen laut Verordnung nicht mehr zu Großveranstaltungen im klassischen Sinne. Sie sind aufgrund des Platzangebots, der Infrastruktur und dem Verhalten von Messebesuchern mit einem genehmigten Schutz- und Hygienekonzept sicher durchführbar. Mit Blick auf die umfassenden Maßnahmen steht der Durchführung der Chance im gesamten Messegelände damit nichts im Wege.
Unter Einhaltung der 1,5 Meter-Abstandsregel könnten bis zu 2.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände die Neuheiten der Branche bestaunen.
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