Rechtsexperten ohne Robe

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Wer im Gerichtswesen arbeiten möchte, muss nicht zwingend Jura studieren. Neben dem klassischen Jurastudium bieten sich vielfältige berufliche Wege – etwa als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger, Justizfachwirtin oder Justizfachwirt sowie Justizfachangestellte oder Justizfachangestellter.

 

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben, die früher Richterinnen und Richtern vorbehalten waren, darunter Nachlasssachen, Grundbuchangelegenheiten, Betreuungen und Teile der Strafvollstreckung. Die Ausbildung erfolgt im Studienzentrum Rotenburg an der Fulda und wird mit über 1.500 Euro monatlich vergütet.

 

Wer eine Ausbildung bevorzugt, kann Justizfachwirtin oder Justizfachwirt oder Justizfachangestellte oder Justizfachangestellter werden. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf an den Gerichten: Aktenführung, Fristenkontrolle, Zustellungen und Protokollführung in Verhandlungen gehören zu ihren Aufgaben. Die Ausbildung dauert 2 Jahre (Justizfachwirtin/Justizfachwirt) bzw. 3 Jahre (Justizfachangestellte/Justizfachangestellter) und findet im dualen System mit Theorie und Praxis statt.

 

Die Justiz bietet damit attraktive, sichere und abwechslungsreiche berufliche Perspektiven – auch ohne juristisches Staatsexamen.

 

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